Das Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende hat ein wichtiges Ziel: die Verbesserung der Energieeffizienz.
Im Zuge der Einführung von „Smart Metering“ wird das Messentgelt künftig separat vom Grundpreis ausgewiesen. Bisher waren diese Kosten im Grundpreis enthalten.
Das Messentgelt – das ist der Preis für den Betrieb und die Wartung Ihres Stromzählers – unterscheidet sich je nach Art des bei Ihnen installierten Gerätes.
Die Gerätetypen sind aktuell in Deutschland verbaut:
Konventioneller Zähler:
Der am meisten verbaute Zähler - fast flächendeckend, in ganz Deutschland.
Moderner Zähler:
Diesen Zähler erhalten beim Austausch der konventionellen Zähler nun alle Haushalte und Neubauten.
Intelligenter Zähler:
Wird ein intelligenter Zähler eingebaut, hängt die Höhe des Messentgelts zusätzlich von Ihrem jährlichen Stromverbrauch ab.
Achtung: Wenn Sie für den Messstellenbetrieb ein anderes Unternehmen beauftragt haben, bekommen Sie die Rechnung direkt von diesem Partner - es erfolgt keine Abrechnung des Messentgelts über Ihren Stromvertrag.