Rike Andersen 118 Views

Nach einer zwangsweisen Unterbrechung der baulichen Aktivitäten am neuen Heizhaus an der Eichenbachschule in Eggebek und einem Baustopp beim Glasfaserausbau im Amtsgebiet Oeversee, geht es jetzt weiter.

Der Baustopp am Heizhaus Eggebek ist mit Wirkung zum 15. August 2024 aufgehoben. Das beauftragte Planungs- und Ingenieurbüro wird nun mit den beteiligten Firmen einen neuen Bauzeitenplan erarbeiten. Erste Arbeiten werden so zügig wie möglich stattfinden. Damit wird deutlich vor der Heizperiode das Projekt weiter vorangetrieben.
Bis zur Versorgung der Liegenschaften Schule und Kindergarten aus der neuen Heizzentrale sind noch eine Reihe von baulichen und technischen Hürden zu überwinden. „Wir sind sehr glücklich darüber, dass es uns gelungen ist, so schnell wieder zur Bautätigkeit zurückzukehren. Gelungen ist dies, weil alle Beteiligten – Gemeinden, Amt, Kommunalaufsicht, Banken und Mitarbeiter sehr gut zusammengearbeitet haben. Alles hat Hand in Hand funktioniert und wir können neu durchstarten“, so der neue Geschäftsführer Andreas Ostmann.
Der Breitbandausbau im Amt Oeversee wird ebenfalls kurzfristig wieder anlaufen. Hier finden die Gespräche mit den Bauleistenden Unternehmen bereits statt. Auch die zukünftigen Kunden wurden in einer Mail-Aktion über den Fortgang der Arbeiten informiert.
Damit sind die wichtigen und aktuellen Bau-Projekte der Amtswerke wieder in einem normalen Modus. Die Unsicherheiten und Hemmnisse der letzten Monate sind überwunden. Neben der Bearbeitung dieser Projekt kann sich die Mannschaft nun auch wieder neuen Aktivitäten zuwenden. Dazu gehört unter anderem auch die Intensivierung des Stromvertriebs in der Region. Vorhandene Ideen dazu finden sich bereits in der Umsetzung.
Der Amtsausschuss der Amtes Eggebek hat am 01. August 2024 eine richtungsweise Entscheidung hinsichtlich der Amtswerke getroffen. Die Eigenkapitalbasis des Unternehmens soll deutlich gestärkt werden. Damit ist die Gesellschaft zukunftssicher aufgestellt. Mit dem Beschluss des Amtes beginnt ein Anzeigeverfahren, welches durch die Kommunalaufsicht geführt wird, um die Ordnungsmäßigkeit sowie die Wirtschaftlichkeit dieser Maßnahme festzustellen. Bei positivem Ausgang stehen den Amtswerken dann auch wieder finanzielle Mittel zur Verfügung.
Geprüft wird auf Seiten des Amtes ebenfalls, ob es eine Handlungsmöglichkeit gibt, die Gemeinden des Amtes von den kurzfristigen Belastungen aus der Eigenkapitalmaßnahme freizuhalten. Sollte dies möglich sein, sind die aktuellen Haushaltspläne der Gemeinden nicht von den Entwicklungen bei den Amtswerken betroffen.
Damit sind Amt und Amtswerke wieder auf einem guten Zukunftskurs.

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